Ratschläge der Bundesärztekammer zur Arztwahl und Aufklärungspflicht
Die Bundesärztekammer gibt Patienten Ratschläge, woran sie eine gute Arztpraxis erkennen.
Dort heißt es unter Anderem:
[Quelle: Securvital - Das Magazin 2/ 08]
- Nimmt der Arzt mich und mein gesundheitliches Problem ernst?
- Erhalte ich umfassende und verständliche Aufklärung?
- Erhalte ich vom Arzt weiterführendes Informationsmaterial?
- Werde ich vom Arzt freundlich und respektvoll behandelt?
- Wird in der Praxis meine Intimsphäre gewahrt?
- Kann ich gemeinsam mit dem Arzt über die Art meiner Behandlung entscheiden?
- Unterstützt mich mein Arzt darin, eine Enscheidung zur Behandlung treffen zu können?
- Akzeptiert mein Arzt, dass ich im Zweifel eine Zweitmeinung einholen möchte?
Zitat:
[Quelle: Securvital Jan./ Feb 08/ Prof. Dr. Harald Bode, Universität Ulm, im Buch "Patient Kind" (Trias Verlag 2007) ]"Ein Schulmediziner darf sich nicht gekränkt fühlen, wenn Eltern auch alternative Heilmethoden anwenden möchten. Diese Souveränität müssen viele Ärzte noch erlernen."
Bundesgerichtshof zu Arzt-Patienten-Verhältnis und Aufklärungspflicht
Das Bundesverfassungsgericht definiert die Aufklärungspflicht gegenüber Patienten.
Quelle: DER SPIEGEL 37/89 :
Gefährliche Spritze- Der Bundesgerichtshof definiert den mündigen Patienten: Ohne seine Einwilligung ist jeder örtliche Eingriff rechtswidrig.
In der Rechtssprechung des BGH zum Thema Kunstfehler wird betont, dass der Patient umfassend aufgeklärt werden muss.
Das Arzt- Patienten- Verhältnis müsse folgende Charakteristika aufweisen:
- "Unumstritten müsse sein, dass ärztliche Heileingriffe grundsätzlich der Einwilligung der Patienten bedürfen, um recht mäßig zu sein."
- Diese Einwilligung könne "nur wirksam erteilt werden, wenn der Patient über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken" aufgeklärt worden sei.
- Zur Aufklärung gehöre der Hinweis auf "mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen, Chancen und Gefahren".
- "Nur so", stellten die Bundesrichter fest, könnten das "Selbstbestimmungsrecht" des mündigen Patienten und "sein Recht auf körperliche Unversehrtheit" gewahrt werden, ein deutlicher Hinweis auf die von der Verfassung garantierten Grundrechte.
Ein Hinweis auf alternative Therapiemethoden ist demnach Pflicht.
Das "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" ist im Grundgesetz §2 garantiert. Das Recht auf Selbstbestimmung schließt aber auch gleichzeitig die Pflicht auf Eigenverantwortung ein.
Denkanstösse zu einem guten Arzt bei Krebs
- » Hören Sie auf Ihre feine innere Stimme.
- » Lassen Sie sich von Ihrem Arzt nicht mit lateinischen Begriffen oder Fachchinesisch abspeisen. Hinterfragen Sie alles.
- » Ihr Arzt ist Dienstleister, kein Gott in weiss. Er unterliegt dem hippokratischen Eid, demzufolge ein Arzt seinem Patienten vor allem keinen Schaden zufügen darf.
- » Fragen Sie ihn, ob er die Behandlung auch bei seinen Kindern durchführen würde, hätten diese die gleiche Erkrankung wie Sie.
- » Suchen Sie selber nach den Ursachen Ihres Problems und lösen Sie diese auf!
- » Schließen Sie sich Gleichgesinnten an, die eigenverantwortlich gemeinsam neben ihrer schulmedizinischen Behandlung alternative Wege gehen.
- » Finden Sie Ihren ganz individuellen Weg.
Jeder Mensch handelt aus seinen Erfahrungen, seinen Glaubenssätzen, seinem Weltbild heraus. Das geschieht durch das Unterbewusstsein, völlig unbewusst.
Niemand ist vollkommen und weiß alles.
Sagt ein Arzt bei Diagnose Krebs seinem Patienten, er/ sie braucht nichts weiter tun als Symptome entfernen, spielt er/ sie Russisch Roulette mit dessen Leben.
Krankheiten sind ein Hilfeschrei der Seele.
Wird der Hilfeschrei ignoriert und der Stress ist zu groß, geht sie- der Mensch stirbt.
Bei traumatischen Erfahrungen verlässt die Seele auch den Körper- irgendwann tritt sie aber wieder ein. Beim Tod des Menschen verlässt die Seele den Körper endgültig.